Neues aus dem Recht für Aphasiker/innen

In letzter Zeit gab es einige Neuregelungen im Sozialrecht. Die Reform der Pflegeversicherung sieht neue Leistungen bei Einschränkungen im Alltagskompetenzen vor. Außerdem traten weitere Änderungen der Gesundheitsreform 2007 in Kraft.

In diesem Seminar soll dargestellt werden, was diese Neuerungen für Aphasiker/innen und ihre Angehörigen bedeuten. Vor allem soll es darum gehen, wie Angehörige Entlastung für sich organisieren können und welche finanziellen Hilfen es dabei gibt. In dem Seminar werden Fallbeispiele besprochen. Die Teilnehmenden können gern vorab Fragen einreichen. Gruppenarbeit und Diskussion sollen den Verlauf auflockern.

 

Schwerpunkt der Veranstaltung wird die Pflegeversicherung sein: Wann sind Aphasiker pflegebedürftig im Sinne dieses Gesetzes?

 

Das neue Betreuungsgeld in der Pflegeversicherung kann auch von Personen genutzt werden, die keine Pflegestufe haben. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können Angehörige entlasten.

 

Ein weiterer Schwerpunkt sollen die Regelungen des Schwerbehindertenrechts zur kostenfreien Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Verkehr sein. Aphasikern, die keine gravierenden Gehbehinderungen haben, wird oft das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis verweigert. Je nach Schwere der Aphasie und der kognitiven Begleitdefizite sind Menschen mit einer Aphasie in der Öffentlichkeit aber auf Begleitung angewiesen. Wann haben sie einen Anspruch auf eine Begleitperson?

Schließlich soll es auch um Fragen aus der Krankenversicherung gehen.

 

Termin: Samstag, 28.05.2011

Zeiten: 11.00 - 15.00 Uhr

Kursgebühr: 50,00 € (inkl. Verpflegung)

Dozent: Michael Goetz (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht)

Zielgruppe: Gruppenleiter und Interessierte