Gut betreut

Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Kurzzeit- und Verhinderungspflege

PflegeDas Aphasie-Zentrum bietet die Möglichkeit der stationären Kurzzeit- und Verhinderungspflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) an. Dieses Angebot richtet sich auch an die Teilnehmer einer stationären Intensiv-Therapie.

Nach dem Pflegeversicherungsgesetz besteht bei einer häuslichen Pflege ein grundsätzlicher Anspruch auf Kurzzeit- oder Übergangspflege:

  • Bei Pflegebedürftigkeit 28 Tage innerhalb von 12 Monaten (unabhängig seit wann die Pflegebedürftigkeit besteht!)
  • Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Verhinderungspflege, ebenfalls bis zu 28 Tagen innerhalb von 12 Monaten, wenn
    - die Pflegeperson seit einem halben Jahr in der häuslichen Pflege eingestuft ist
    - die eigentliche Pflegekraft verhindert ist (ohne Angabe von Gründen)
    - häusliches Pflegegeld wird in diesem Zeitraum zur Hälfte weiter gezahlt





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